Berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer – Gewerbesteuer Rechner
Gewinn
Hinzurechnungen & Kürzungen
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Dieser Rechner liefert eine Schätzung auf Basis der gesetzlichen Steuermesszahl (3,5 %), Ihres Hebesatzes sowie des für Ihre Rechtsform geltenden Freibetrags. Individuelle Besonderheiten wie Sonderregelungen für vermögensverwaltende Gesellschaften werden nicht berücksichtigt. Keine Steuerberatung.
Die Gewerbesteuer zählt zu den wichtigsten Steuern für Unternehmen in Deutschland. Sie wird von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, und richtet sich nicht allein nach dem Gewinn, auch der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde spielt eine entscheidende Rolle.
Mit unserem Gewerbesteuer Rechner ermitteln Sie in wenigen Schritten, wie hoch Ihre voraussichtliche Gewerbesteuer ausfällt. Der Rechner berücksichtigt dabei Ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb, mögliche Hinzurechnungen und Kürzungen, den Freibetrag Ihrer Rechtsform sowie den individuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Kurz gesagt: Der maßgebende Gewerbeertrag wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis, der sogenannte Steuermessbetrag, wird anschließend mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert, daraus ergibt sich die tatsächliche Gewerbesteuer. Weitere Finanz und Steuerrechner für Unternehmer finden Sie auf Pro Finanz Rechner.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Berechnung der Gewerbesteuer folgt einem festen Schema:
Gewinn aus Gewerbebetrieb

Der maßgebende Gewerbeertrag wird dabei auf volle 100 Euro abgerundet, bevor die Steuermesszahl angewendet wird.
Was ist der Hebesatz?
Der Hebesatz der Gemeinde ist der variabelste Faktor bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Er wird in Prozent angegeben, beispielsweise 300 %. Die Höhe des Hebesatzes wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und variiert daher stark. Häufig ist zu beobachten, dass größere Städte im Vergleich zu kleineren Gemeinden einen höheren Hebesatz aufweisen.
Seit 2004 gilt gesetzlich ein Mindesthebesatz von 200 %, um sogenannte Gewerbesteueroasen zu verhindern. In Großstädten liegt der Hebesatz meist deutlich höher als in ländlichen Gemeinden, teilweise über 500 %.
Freibetrag bei der Gewerbesteuer
Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. OHG oder KG) dürfen einen Freibetrag von 24.500 Euro von ihrem Gewerbeertrag abziehen. Für rechtsfähige Vereine gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG erhalten keinen Freibetrag.
Wichtig: Liegt Ihr Gewerbeertrag unter dem für Sie geltenden Freibetrag, fällt keine Gewerbesteuer an. Versteuert wird ausschließlich der Betrag, der über die Freibetragsgrenze hinausgeht.
Beispielrechnung: Gewerbesteuer berechnen
Angenommen, ein Einzelunternehmer in Dresden erzielt einen Gewinn von 75.000 Euro. Der Hebesatz in Dresden liegt bei 450 %.
Die Gewerbesteuer beträgt in diesem Beispiel 7.953,75 Euro.
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
Einzelunternehmen und Personengesellschaften können einen Teil der gezahlten Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen, um eine steuerliche Doppelbelastung zu vermeiden. Dabei dürfen Sie das Vierfache des Steuermessbetrags von der Einkommensteuer abziehen – maximal jedoch bis zur Höhe der tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer.
Beispiel: Bei einem Steuermessbetrag von 1.767,50 Euro können bis zu 7.070 Euro von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Welche Faktoren beeinflussen die Gewerbesteuer?
Im Folgenden werden die verschiedenen Faktoren aufgeführt, die sich auf die endgültige Gewerbesteuer auswirken. Der Gewerbesteuer Rechner berücksichtigt diese Faktoren und liefert Ihnen präzise Ergebnisse.
Nicht abzugsfähige Ausgaben
Für steuerliche Zwecke gibt es bestimmte Ausgaben, die nicht abzugsfähig sind, wie z. B. Teile der Repräsentationskosten, Bewirtungskosten und Strafen/Bußgelder.
Hinzurechnungen
Bestimmte Beträge, die bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt wurden, müssen dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet werden – zum Beispiel 25 % aller Zinsaufwände. Hinzurechnungen sind in § 8 GewStG geregelt.
Kürzungen
Zu den Kürzungen zählen zum Beispiel 1,2 % des Einheitswerts von Betriebsgrundstücken. Die genauen Regelungen finden sich in § 9 GewStG.
Verlustvorträge
Verluste aus Vorjahren können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem aktuellen Gewerbeertrag verrechnet werden und so die Steuerlast reduzieren.
Bewährte Vorgehensweisen für die Nutzung des Gewerbesteuer Rechners
Fazit
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Steuern für Unternehmen in Deutschland und hängt stark vom Standort ab. Mit unserem Gewerbesteuer Rechner behalten Sie den Überblick über Gewerbeertrag, Freibetrag, Steuermessbetrag und die tatsächliche Steuerlast – abgestimmt auf den Hebesatz Ihrer Gemeinde und Ihre Rechtsform.
Wer neben der Gewerbesteuer auch andere unternehmerische Steuerfragen klären möchte, findet auf Profinanzrechner passende Rechner rund um Steuern und Finanzplanung.
