Einkommensteuer Rechner

Einkommensteuer Rechner

Stand: 2026, berechnet nach § 32a EStG (Grundtarif/Splittingtarif). Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Progressionsvorbehalt, Kapitalerträge und außerordentliche Einkünfte werden nicht berücksichtigt.

Mit unserem Einkommensteuer Rechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, wie viel Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) entfallen, nach dem aktuellen Steuertarif 2026 (§ 32a EStG). Geben Sie Ihr zvE in unseren Einkommensteuer Rechner ein, wählen Sie Ihren Familienstand und erhalten Sie sofort Ihre Steuerlast, Ihren Durchschnittssteuersatz und Ihren Grenzsteuersatz.

Der Rechner eignet sich für Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Freiberufler gleichermaßen, denn die Einkommensteuer wird bei allen nach demselben Tarif auf das zu versteuernde Einkommen berechnet, unabhängig von der Einkunftsart. Weitere kostenlose Finanz- und Steuerrechner für Deutschland finden Sie auf Pro Finanzrechner.

Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht Ihr Brutto- oder Nettogehalt. Es ist die Bemessungsgrundlage, auf die das Finanzamt den Einkommensteuertarif anwendet und ergibt sich erst nach Abzug von:

  • Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel)
  • Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen, Spenden)
  • außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheits- oder Pflegekosten)
  • Freibeträgen (z. B. Kinderfreibetrag, Altersentlastungsbetrag)
Einkommensteuer Rechner zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach Abzügen

Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) finden Sie in der Regel in Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.

Was mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen?

Fahrtkostenzuschuss (Entfernungspauschale):
Arbeitnehmer, die täglich zur Arbeit pendeln, können eine Fahrtkostenpauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen. Diese senkt direkt das zvE und damit die Steuerlast.

Kinderfreibetrag:
Eltern erhalten pro Kind einen Freibetrag von 3.414 € (6.828 € für Verheiratete gemeinsam) sowie einen zusätzlichen Betreuungsfreibetrag. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das ausgezahlte Kindergeld für Sie vorteilhafter ist.

So funktioniert der Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG)

Deutschland hat kein einfaches Stufenmodell mit festen Prozentsätzen. Stattdessen gliedert sich der Tarif in fünf Zonen, wobei der Steuersatz innerhalb der beiden Progressionszonen kontinuierlich ansteigt, nicht sprunghaft. Unser Einkommensteuer Rechner berücksichtigt automatisch den geltenden Einkommensteuertarif.

Zone

Zu versteuerndes Einkommen

1 – Nullzone

bis 12.348 €

2 – Progressionszone I

12.349 € – 17.799 €

3 – Progressionszone II

17.800 € – 69.878 €

4 – Proportionalzone

69.879 € – 277.825 €

5 – Reichensteuer

ab 277.826 €

Wichtig: Ein Spitzensteuersatz von 42 % bedeutet nicht, dass 42 % des gesamten Einkommens ans Finanzamt gehen. Jeder Euro wird nur in der Zone besteuert, in die er fällt; deshalb liegt Ihr tatsächlicher Durchschnittssteuersatz immer unter dem Grenzsteuersatz (dem Satz auf den letzten verdienten Euro).

Grundfreibetrag 2026

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € (2025: 12.096 €) für Alleinstehende und auf 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an; er sichert das steuerliche Existenzminimum.

Rechenbeispiel

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € (ledig, keine Kirchensteuer) ergibt sich eine Einkommensteuer von rund 8.835 €, das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von etwa 19,6 %. Der Grenzsteuersatz auf den nächsten verdienten Euro liegt zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits deutlich höher, da die Progression noch nicht abgeschlossen ist. Mit dem Einkommensteuer Rechner können Sie verschiedene Einkommenshöhen direkt vergleichen.

Einkommensteuer für Ehepaare: Zusammenveranlagung und Splitting

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Unser Einkommensteuer Rechner berücksichtigt dabei die gewählte Veranlagungsart und berechnet die entsprechende Steuerbelastung. Bei der Zusammenveranlagung greift das Ehegattensplitting (§ 32a Abs. 5 EStG):

  • Das gemeinsame zvE beider Partner wird halbiert.
  • Auf diese Hälfte wird der normale Steuertarif angewendet.
  • Das Ergebnis wird verdoppelt.
Ehegattensplitting im Einkommensteuer Rechner für Ehepaare

Da der Tarif progressiv ist, senkt diese Halbierung die gemeinsame Steuerlast und zwar umso stärker, je unterschiedlicher die Einkommen der Partner sind. Verdienen beide etwa gleich viel, ist der Vorteil gering; bei großem Einkommensgefälle kann er erheblich sein. Unser Rechner berücksichtigt das Splittingverfahren automatisch. Wenn Sie oben „Zusammenveranlagung“ auswählen, geben Sie dazu einfach das gemeinsame zvE beider Partner ein.

Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler

Anders als Arbeitnehmer, deren Steuer monatlich über die Lohnsteuer einbehalten wird, zahlen Selbstständige und Freiberufler ihre Einkommensteuer über vierteljährliche Vorauszahlungen an das Finanzamt, jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Grundlage ist auch hier das zvE: Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Sinken Ihre Gewinne im laufenden Jahr, können Sie beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Unser Rechner zeigt Ihnen mit Ihrem geschätzten zvE, welche jährliche Steuerlast, und damit welche vierteljährliche Vorauszahlung, realistisch auf Sie zukommt.

Freiberufler zahlen zusätzlich keine Gewerbesteuer, im Gegensatz zu gewerblich tätigen Selbstständigen und Kleinunternehmern, die neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer entrichten müssen.

Einkommensteuer auf die Rente

Auch Renten unterliegen der Einkommensteuer, allerdings nur anteilig über den sogenannten Besteuerungsanteil, der vom Renteneintrittsjahr abhängt. Mit unserem Einkommensteuer Rechner können Rentner ihre voraussichtliche Steuerbelastung auf Basis ihres zu versteuernden Einkommens einfach berechnen. Für Renten, die 2026 erstmals bezogen werden, liegt der steuerpflichtige Anteil bereits nahe 100 %. Berücksichtigt werden dabei:

  • gesetzliche Renten (Deutsche Rentenversicherung)
  • private Betriebsrenten
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Riester Renten
einkommensteuer auf rente

Liegt Ihr gesamtes zvE, inklusive des steuerpflichtigen Rentenanteils und eventueller weiterer Einkünfte, unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, fällt keine Einkommensteuer an. Geben Sie zur Berechnung einfach Ihren steuerpflichtigen Rentenanteil zuzüglich weiterer Einkünfte als zvE in den Rechner ein.

Solidaritätszuschlag (Soli) 2026

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 zur Finanzierung des Wiederaufbaus Ostdeutschlands eingeführt und ist seit 2021 für rund 90 % der Steuerzahler entfallen. Wer weiterhin darunter fällt, zahlt 5,5 % seiner Einkommensteuer, allerdings erst, wenn eine bestimmte Freigrenze überschritten wird:

  • 20.350 € Einkommensteuer bei Einzelveranlagung
  • 40.700 € Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung

Liegt Ihre Einkommensteuer darunter, zahlen Sie keinen Soli. Oberhalb der Freigrenze greift zunächst eine Milderungszone, in der der Soli langsam auf den vollen Satz von 5,5 % ansteigt, statt sofort in voller Höhe fällig zu werden.

Kirchensteuer

Wenn Sie Mitglied einer erhebungsberechtigten Kirche oder Religionsgemeinschaft sind, kommt Kirchensteuer auf Ihre Einkommensteuer hinzu. Sie betrifft in Deutschland hauptsächlich Katholiken und Protestanten und kommt den Gemeinden bei der Finanzierung kirchlicher Einrichtungen, Schulen und sozialer Angebote zugute:

  • 8 % in Bayern und Baden Württemberg
  • 9 % in allen anderen Bundesländern

Die Kirchensteuer wird, wie der Soli, auf die bereits berechnete Einkommensteuer aufgeschlagen, nicht direkt auf Ihr zvE. Sind Sie nicht als Kirchenmitglied registriert, fällt keine Kirchensteuer an.

Progressionsvorbehalt: Wenn Lohnersatzleistungen den Steuersatz erhöhen

Bestimmte steuerfreie Einkünfte, etwa Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld, bleiben zwar selbst steuerfrei, erhöhen aber Ihren Steuersatz auf das übrige zvE. Das nennt sich Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Das Finanzamt ermittelt den Steuersatz so, als wären diese Leistungen Teil Ihres zvE, wendet ihn aber nur auf Ihr tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an. Wer im Jahr entsprechende Lohnersatzleistungen bezogen hat, zahlt dadurch effektiv etwas mehr Steuern auf das reguläre Einkommen.

Steuererstattung: Kann ich Einkommensteuer zurückbekommen?

Ja, über die jährliche Steuererklärung gleicht das Finanzamt die im Jahr gezahlte Steuer (Lohnsteuer bzw. Vorauszahlungen) mit der tatsächlich nach § 32a EStG berechneten Einkommensteuer ab. Haben Sie mehr gezahlt, als nach diesem Rechner geschuldet wäre, etwa weil zusätzliche Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen Ihr zvE nachträglich senken, erhalten Sie die Differenz als Rückerstattung.

Fazit – Einkommensteuer Rechner

Mit unserem Einkommensteuer Rechner berechnen Sie schnell und zuverlässig, wie viel Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 2026 auf Ihr zu versteuerndes Einkommen entfallen, egal ob Sie Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige oder Freiberufler sind. Die Berechnung folgt exakt dem gesetzlichen Steuertarif nach § 32a EStG, berücksichtigt auf Wunsch das Ehegattensplitting und zeigt Ihnen neben der Steuerlast auch Ihren Durchschnitts- und Grenzsteuersatz. So erhalten Sie eine realistische Grundlage für Ihre Finanzplanung, Ihre Steuererklärung oder die Prüfung Ihrer vierteljährlichen Vorauszahlungen. Der Einkommensteuer Rechner dient dabei der Orientierung und ersetzt weder eine verbindliche Steuerfestsetzung noch eine individuelle Steuerberatung.

FAQs – Einkommensteuer Rechner

 Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. sie wird monatlich vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Die Einkommensteuer selbst wird jährlich auf Basis des zvE festgesetzt; Selbstständige zahlen sie über vierteljährliche Vorauszahlungen. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung beides miteinander ab.

12.348 € für Alleinstehende, 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 €. Die Reichensteuer von 45 % gilt ab 277.826 €.

Nur, wenn Ihre Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) liegt. Rund 90 % der Steuerzahler sind vom Soli befreit.

Es lohnt sich vor allem, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind. Bei annähernd gleichem Einkommen fällt der Vorteil gering aus.

Ja, sofern ihr steuerpflichtiger Rentenanteil zusammen mit weiteren Einkünften den Grundfreibetrag übersteigt. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts.

Auf Basis des geschätzten Jahresgewinns (zvE) berechnet das Finanzamt die voraussichtliche Jahressteuer und teilt sie auf vier Vorauszahlungstermine auf. Bei sinkenden Gewinnen ist eine Herabsetzung möglich.

Nein. Der Rechner dient der Orientierung und Planung, ersetzt aber keine Steuerberatung und keine offizielle Steuerfestsetzung durch das Finanzamt. Für eine verbindliche Berechnung nutzen Sie den offiziellen Rechner des Bundesfinanzministeriums oder wenden Sie sich an einen Steuerberater.