Grundsteuer Rechner

Berechnen Sie Ihre jährliche Grundsteuer nach der Reform 2025 für alle 16 Bundesländer.

Ihre Angaben

Aus Ihrem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts.

Steht in Ihrem Grundsteuerbescheid oder auf der Website Ihrer Gemeinde.

Mit unserem Grundsteuer Rechner ermitteln Sie in wenigen Schritten, wie hoch Ihre jährliche Grundsteuer nach der Reform 2025 ausfällt. Der Rechner deckt alle 16 Bundesländer ab und wählt automatisch das richtige Berechnungsmodell für Sie aus, egal ob Bundesmodell, Bodenwertmodell oder Flächenmodell. Weitere Steuer und Finanzrechner finden Sie auf Profinanzrechner.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue Grundsteuer. Der alte Einheitswert aus den Jahren 1935 und 1964 wurde durch den aktuellen Grundsteuerwert ersetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Wer wissen will, was das für die eigene Immobilie bedeutet, kommt an einem Grundsteuer Rechner kaum vorbei, denn die neuen Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland teils erheblich.

So funktioniert die Grundsteuer-Formel

Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Jährliche Grundsteuer

Für Wohngrundstücke gilt bundesweit im Bundesmodell eine Steuermesszahl von 0,31 Promille, für Gewerbeimmobilien 0,34 Promille. Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und schwankt stark, von rund 200 Prozent in kleinen Gemeinden bis über 800 Prozent in Großstädten.

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Welches Grundsteuer-Modell gilt in meinem Bundesland?

Nicht jedes Bundesland rechnet gleich. Elf Länder nutzen das sogenannte Bundesmodell, fünf haben eigene Regeln eingeführt. Unser Grundsteuer Rechner erkennt das passende Modell automatisch, sobald Sie Ihr Bundesland auswählen.

Bundesland

Modell

Baden-Württemberg

Bodenwertmodell

Bayern

Flächenmodell

Berlin

Bundesmodell (abweichende Messzahl für Gewerbe)

Brandenburg

Bundesmodell

Bremen

Bundesmodell (abweichende Messzahl für Gewerbe)

Hamburg

Flächen-Lage-Modell

Hessen

Flächen-Lage-Modell

Mecklenburg-Vorpommern

Bundesmodell

Niedersachsen

Flächen-Lage-Modell

Nordrhein-Westfalen

Bundesmodell

Rheinland-Pfalz

Bundesmodell

Saarland

Bundesmodell (abweichende Messzahl)

Sachsen

Bundesmodell (abweichende Messzahl für Gewerbe)

Sachsen-Anhalt

Bundesmodell

Schleswig-Holstein

Bundesmodell

Thüringen

Bundesmodell (ab 2027 angepasst)

Die vier Berechnungsmodelle im Überblick

  • Bundesmodell – gilt in elf Bundesländern und bezieht Bodenrichtwert, Gebäudeart, Baujahr und Wohnfläche in die Bewertung ein. Grundlage ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert, den Sie einfach in unseren Grundsteuer Rechner eintragen.
  • Bodenwertmodell (Baden-Württemberg) – hier zählt ausschließlich der Bodenwert, das Gebäude selbst spielt keine Rolle. Steuermesszahl 1,3 Promille, mit 30 Prozent Abschlag für Wohnnutzung auf 0,91 Promille.
  • Flächenmodell (Bayern) – rein flächenbasiert, unabhängig von Lage oder Immobilienwert. Grundstücksfläche mal 0,04 Euro plus Gebäudefläche mal 0,50 Euro, bei Wohnnutzung mit 30 Prozent Abschlag auf die Gebäudekomponente.
  • Flächen-Lage-Modell (Hessen, Niedersachsen, Hamburg) – kombiniert das bayerische Flächenprinzip mit einem zusätzlichen Lagefaktor, der im Grundsteuermessbescheid steht.

Grundsteuer berechnen: ein Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen hat laut Bescheid einen Grundsteuerwert von 300.000 Euro. Bei einer Steuermesszahl von 0,31 Promille ergibt sich ein Messbetrag von 93 Euro. Bei einem Hebesatz von 500 Prozent beträgt die jährliche Grundsteuer 465 Euro, aufgeteilt auf vier Raten von jeweils 116,25 Euro. Genau diese Rechnung übernimmt unser Grundsteuer Rechner automatisch, für jedes Bundesland und jedes Modell.

Hebesätze großer Städte im Vergleich

Der Hebesatz entscheidet oft stärker über die Höhe der Grundsteuer als der Immobilienwert selbst.

Stadt

Hebesatz (ca.)

Berlin

470 %

München

824 %

Hamburg

679 %

Köln

550 %

Frankfurt am Main

855 %

Stuttgart

160 %

Dresden

400 %

Düsseldorf

374 %

Die tatsächlichen Werte können sich je nach Gemeinde ändern. Prüfen Sie den aktuellen Hebesatz am besten direkt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, bevor Sie den Grundsteuer Rechner nutzen.

Grundsteuer A, B und C: der Unterschied

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke wie Häuser, Wohnungen und Gewerbeimmobilien und ist der Standardfall, den dieser Grundsteuer Rechner abdeckt. Grundsteuer C ist kein eigenes Modell, sondern ein separat erhöhter Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke, um Spekulation entgegenzuwirken.

Grundsteuer bei Vermietung: Umlage auf Mieter

Vermieter können die Grundsteuer vollständig als Betriebskosten auf Mieter umlegen, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Bei der eigenen Steuererklärung lässt sich die Grundsteuer zudem als Werbungskosten geltend machen.

So nutzen Sie den Grundsteuer Rechner

Wählen Sie zunächst Ihr Bundesland, der Rechner stellt automatisch die passenden Felder für Ihr Modell bereit. Tragen Sie Grundsteuerwert, Bodenrichtwert oder Flächenangaben ein, dazu den Hebesatz Ihrer Gemeinde. Kennen Sie Ihren Grundsteuermessbetrag bereits, können Sie ihn auch direkt eingeben, das ist genauer als jede Schätzung.

Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid

Stimmen die Angaben nicht, etwa bei Fläche, Bodenrichtwert oder Baujahr, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt einlegen.

Fälligkeit: wann wird die Grundsteuer bezahlt?15.

15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November. Auf Antrag bei der Gemeinde ist auch eine einmalige Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Fazit – Grundsteuer Rechner

Ob Bundesmodell, Bodenwertmodell oder Flächenmodell, unser Grundsteuer Rechner berücksichtigt automatisch das richtige Verfahren für Ihr Bundesland und liefert die jährliche, vierteljährliche und monatliche Grundsteuer auf einen Blick.

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer

Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz. Nutzen Sie einfach unseren Grundsteuer Rechner für Ihr Bundesland.

Im Grundsteuerwertbescheid Ihres Finanzamts.

Nein, vor allem der Hebesatz der Gemeinde unterscheidet sich stark.

Ja, als Betriebskosten, sofern im Mietvertrag vereinbart.