Kapitalertragsteuer Rechner – Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge berechnen

Kapitalerträge eingeben

Persönliche Situation

Auf Gewinne aus Aktien, ETFs, Zinsen und Dividenden zahlen Sie in Deutschland Kapitalertragsteuer, umgangssprachlich auch Abgeltungssteuer genannt. Der Steuersatz liegt pauschal bei 25 %, hinzu kommen Solidaritätszuschlag und je nach Konfession Kirchensteuer. Mit dem Kapitalertragsteuer Rechner von Pro Finanzrechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, wie viel Steuer auf Ihre Kapitalerträge anfällt und wie viel Netto-Gewinn Ihnen bleibt, wahlweise ausgehend vom Brutto-Gewinn oder rückwärts von einem gewünschten Netto-Betrag.

Die Kapitalertragsteuer in Deutschland verstehen

Die Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungssteuer genannt, ist seit 2009 die zentrale Besteuerungsform für private Kapitalerträge in Deutschland. Sie betrifft Gewinne aus Wertpapieren, Zinsen, Dividenden und Fondsanteilen. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 %, unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und unabhängig von der Haltedauer.

Kapitalertragsteuer in Deutschland auf Zinsen, Dividenden und Wertpapiererträge

Wichtig: Anders als bei Immobilien oder Kryptowährungen spielt bei Aktien, ETFs und Zinsen die Haltedauer keine Rolle für den Steuersatz. Die Steuer wird direkt von Ihrer Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, eine Steuererklärung ist dafür grundsätzlich nicht nötig.

Kapitalertragsteuer vs. Abgeltungssteuer, der Unterschied

Die Begriffe werden heute meist synonym verwendet, historisch gibt es aber einen Unterschied. Bis 2008 wurden Kapitalerträge zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – mit unterschiedlichen Sätzen je nach Ertragsart (20 % auf Dividenden, 30 % Zinsabschlagsteuer). Seit dem 1. Januar 2009 wurden diese Regelungen zur einheitlichen Abgeltungssteuer von 25 % zusammengefasst. Die Kapitalertragsteuer ist damit streng genommen der Vorläufer der heutigen Abgeltungssteuer, beide Begriffe meinen im Alltag aber dasselbe.

Was fällt unter die Kapitalertragsteuer?

Die Abgeltungssteuer gilt für:

  • Zinsen – Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
  • Dividenden – aus Aktien und Fonds
  • Kursgewinne – beim Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds
  • Termingeschäfte – Optionen, Zertifikate

Bei Aktien, ETFs und Anleihen fällt die Steuer unabhängig von der Haltedauer an. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Kapitalertragsteuer Rechner zur Berechnung der Abgeltungssteuer

Kryptowährungen gehören nicht zur Kapitalertragsteuer

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern gelten als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist der Gewinn für Privatpersonen steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (Freigrenze: 1.000 € pro Jahr). Für die genaue Berechnung nutzen Sie am besten einen separaten Krypto-Steuer-Rechner.

Immobilien folgen einer anderen Regel

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, kann der Gewinn steuerpflichtig sein (progressive Einkommensteuer, nicht die 25 % Abgeltungssteuer). Nach zehn Jahren Haltedauer, oder wenn die Immobilie mindestens zwei Jahre selbst bewohnt wurde, bleibt der Verkauf steuerfrei.

Sparerpauschbetrag 2026

Kapitalerträge bleiben bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei – dem Sparerpauschbetrag. Dieser liegt auch 2026 unverändert bei:

  • 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende
  • 2.000 € pro Jahr für gemeinsam veranlagte Ehepaare

Damit Ihre Bank den Freibetrag berücksichtigt, müssen Sie einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab – das Geld lässt sich dann nur über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.

Teilfreistellung bei Fonds & ETFs

Bei Investmentfonds gilt zusätzlich zum Sparerpauschbetrag eine Teilfreistellung: Ein bestimmter Anteil der Erträge bleibt von vornherein steuerfrei, um die Doppelbesteuerung auf Fondsebene und Anlegerebene auszugleichen.

teilfreistellung fonds etfs kapitalertragsteuer

Fondsart

Teilfreistellung

Aktienfonds (mind. 51 % Aktien)

30 %

Mischfonds (mind. 25 % Aktien)

15 %

Immobilienfonds (offen)

60 % (80 % bei Auslandsfokus)

Sonstige Fonds / Anleihen-ETFs

0 %

Beispiel: Bei 1.000 € ETF-Gewinn und 30 % Teilfreistellung sind nur 700 € steuerpflichtig.

Rechenbeispiel: So wird Ihre Kapitalertragsteuer berechnet

Ein Beispiel macht die Berechnung greifbar:

Position

Betrag

Brutto-Kapitalertrag

5.000 €

minus Sparerpauschbetrag

− 1.000 €

Zu versteuern

4.000 €

Abgeltungssteuer (25 %)

1.000 €

Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer)

55 €

Gesamtsteuer

1.055 €

Netto-Gewinn

3.945 €

Der effektive Steuersatz liegt in diesem Beispiel bei 21,1 % des Bruttogewinns, niedriger als die oft zitierten 26,375 %, weil der Sparerpauschbetrag einen Teil der Erträge von vornherein steuerfrei stellt. Mit Kirchensteuer erhöht sich die Gesamtbelastung entsprechend um weitere 8–9 % auf die Abgeltungssteuer.

Rückwärtsrechnung: Vom Netto- zum Brutto-Betrag
Wissen Sie bereits, welchen Nettogewinn Sie nach Steuern erzielen möchten, können Sie den Rechner auch umgekehrt nutzen. Wählen Sie dazu „Kapitaleinkünfte nach Steuern“. Der Rechner ermittelt dann, welcher Brutto-Gewinn dafür nötig ist.

Günstigerprüfung

Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %, können Sie über die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen, dass Ihre Kapitalerträge stattdessen mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das lohnt sich in der Regel bei einem zu versteuernden Einkommen von unter etwa 62.000 € (Alleinstehende). Die Beantragung erfolgt über die Anlage KAP in der Steuererklärung.

Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden:

  • Allgemeiner Verlusttopf – für Zinsen, Dividenden und Fondsgewinne
  • Aktien-Verlusttopf – nur mit Aktiengewinnen verrechenbar, nicht mit anderen Kapitalerträgen
  • Termingeschäfte – nur mit Gewinnen aus Termingeschäften, begrenzt auf 20.000 € pro Jahr
  • Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins Folgejahr übertragen

Ausländische Quellensteuer

Bei ausländischen Dividenden wird häufig bereits im Ausland Quellensteuer einbehalten:

  • USA: 15 % (mit W-8BEN-Formular, sonst 30 %)
  • Schweiz: 35 % (davon 15 % auf die deutsche Steuer anrechenbar, Rest ggf. erstattungsfähig)

Bis zu 15 % ausländischer Quellensteuer wird in der Regel auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet.

Im Kapitalertragsteuer Rechner können Sie die im Ausland einbehaltene Steuer direkt als anrechenbaren Betrag eingeben, der Rechner zieht sie automatisch von Ihrer deutschen Abgeltungssteuer ab.

Fazit – Kapitalertragsteuer Rechner

Die Kapitalertragsteuer auf Aktien, ETFs und Zinsen folgt klaren Regeln: 25 % Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, abzüglich Sparerpauschbetrag und Teilfreistellung. Trotz der klaren gesetzlichen Grundlage ist die praktische Berechnung durch mehrere ineinandergreifende Freibeträge und Zuschläge schnell unübersichtlich.

Der Kapitalertragsteuer Rechner übernimmt diese Berechnung für Sie, inklusive Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung, Kirchensteuer und Verlustverrechnung – und zeigt transparent, wie viel Netto Gewinn Ihnen tatsächlich bleibt.

FAQs – Kapitalertragsteuer Rechner

Bei Immobilien im Privatvermögen entfällt die Steuer, wenn der Verkauf mehr als zehn Jahre nach dem Kauf erfolgt oder die Immobilie mindestens zwei zusammenhängende Jahre (bzw. das Verkaufsjahr und die zwei Jahre davor) selbst bewohnt wurde.

Der Gewinn ergibt sich aus Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Anschaffungsnebenkosten. Bei Aktien, ETFs und Zinsen wird darauf die 25 % Abgeltungssteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer erhoben, abzüglich Sparerpauschbetrag und ggf. Teilfreistellung.

Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Ehepaare) gilt unverändert auch 2026. Zusätzlich reduziert die Teilfreistellung bei Fonds die steuerpflichtigen Erträge um 15–60 %, je nach Fondsart.

Kapitalgewinne zählen steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), werden aber getrennt vom übrigen Einkommen mit dem pauschalen Abgeltungssteuersatz von 25 % besteuert, nicht mit dem progressiven Einkommensteuertarif, es sei denn, die Günstigerprüfung greift.

Ein gesetzlich festgelegter Anteil der Fondserträge, der von der Abgeltungssteuer ausgenommen ist – 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 % bei offenen Immobilienfonds.

Ein Antrag in der Steuererklärung, mit dem Anleger mit niedrigem persönlichem Steuersatz prüfen lassen können, ob die Besteuerung zum individuellen Satz günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer von 25 %. Im Rechner können Sie die Günstigerprüfung direkt aktivieren und Ihren persönlichen Grenzsteuersatz eingeben, der Rechner vergleicht automatisch, ob die pauschale Abgeltungssteuer oder Ihr persönlicher Steuersatz günstiger ausfällt.

Ja. Der Kapitalertragsteuer Rechner unterstützt beide Richtungen: Sie können sowohl vom Brutto-Gewinn ausgehend die Steuer berechnen als auch umgekehrt ermitteln, welcher Brutto-Gewinn für einen gewünschten Netto-Betrag nötig ist.