Kapitalertragsteuer Rechner – Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge berechnen
Kapitalerträge eingeben
Persönliche Situation
Auf Gewinne aus Aktien, ETFs, Zinsen und Dividenden zahlen Sie in Deutschland Kapitalertragsteuer, umgangssprachlich auch Abgeltungssteuer genannt. Der Steuersatz liegt pauschal bei 25 %, hinzu kommen Solidaritätszuschlag und je nach Konfession Kirchensteuer. Mit dem Kapitalertragsteuer Rechner von Pro Finanzrechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, wie viel Steuer auf Ihre Kapitalerträge anfällt und wie viel Netto-Gewinn Ihnen bleibt, wahlweise ausgehend vom Brutto-Gewinn oder rückwärts von einem gewünschten Netto-Betrag.
Die Kapitalertragsteuer in Deutschland verstehen
Die Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungssteuer genannt, ist seit 2009 die zentrale Besteuerungsform für private Kapitalerträge in Deutschland. Sie betrifft Gewinne aus Wertpapieren, Zinsen, Dividenden und Fondsanteilen. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 %, unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und unabhängig von der Haltedauer.

Wichtig: Anders als bei Immobilien oder Kryptowährungen spielt bei Aktien, ETFs und Zinsen die Haltedauer keine Rolle für den Steuersatz. Die Steuer wird direkt von Ihrer Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, eine Steuererklärung ist dafür grundsätzlich nicht nötig.
Kapitalertragsteuer vs. Abgeltungssteuer, der Unterschied
Die Begriffe werden heute meist synonym verwendet, historisch gibt es aber einen Unterschied. Bis 2008 wurden Kapitalerträge zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – mit unterschiedlichen Sätzen je nach Ertragsart (20 % auf Dividenden, 30 % Zinsabschlagsteuer). Seit dem 1. Januar 2009 wurden diese Regelungen zur einheitlichen Abgeltungssteuer von 25 % zusammengefasst. Die Kapitalertragsteuer ist damit streng genommen der Vorläufer der heutigen Abgeltungssteuer, beide Begriffe meinen im Alltag aber dasselbe.
Was fällt unter die Kapitalertragsteuer?
Die Abgeltungssteuer gilt für:
Bei Aktien, ETFs und Anleihen fällt die Steuer unabhängig von der Haltedauer an. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Kryptowährungen gehören nicht zur Kapitalertragsteuer
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern gelten als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist der Gewinn für Privatpersonen steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (Freigrenze: 1.000 € pro Jahr). Für die genaue Berechnung nutzen Sie am besten einen separaten Krypto-Steuer-Rechner.
Immobilien folgen einer anderen Regel
Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, kann der Gewinn steuerpflichtig sein (progressive Einkommensteuer, nicht die 25 % Abgeltungssteuer). Nach zehn Jahren Haltedauer, oder wenn die Immobilie mindestens zwei Jahre selbst bewohnt wurde, bleibt der Verkauf steuerfrei.
Sparerpauschbetrag 2026
Kapitalerträge bleiben bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei – dem Sparerpauschbetrag. Dieser liegt auch 2026 unverändert bei:
Damit Ihre Bank den Freibetrag berücksichtigt, müssen Sie einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab – das Geld lässt sich dann nur über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.
Teilfreistellung bei Fonds & ETFs
Bei Investmentfonds gilt zusätzlich zum Sparerpauschbetrag eine Teilfreistellung: Ein bestimmter Anteil der Erträge bleibt von vornherein steuerfrei, um die Doppelbesteuerung auf Fondsebene und Anlegerebene auszugleichen.

Fondsart | Teilfreistellung |
|---|---|
Aktienfonds (mind. 51 % Aktien) | 30 % |
Mischfonds (mind. 25 % Aktien) | 15 % |
Immobilienfonds (offen) | 60 % (80 % bei Auslandsfokus) |
Sonstige Fonds / Anleihen-ETFs | 0 % |
Beispiel: Bei 1.000 € ETF-Gewinn und 30 % Teilfreistellung sind nur 700 € steuerpflichtig.
Rechenbeispiel: So wird Ihre Kapitalertragsteuer berechnet
Ein Beispiel macht die Berechnung greifbar:
Position | Betrag |
|---|---|
Brutto-Kapitalertrag | 5.000 € |
minus Sparerpauschbetrag | − 1.000 € |
Zu versteuern | 4.000 € |
Abgeltungssteuer (25 %) | 1.000 € |
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) | 55 € |
Gesamtsteuer | 1.055 € |
Netto-Gewinn | 3.945 € |
Der effektive Steuersatz liegt in diesem Beispiel bei 21,1 % des Bruttogewinns, niedriger als die oft zitierten 26,375 %, weil der Sparerpauschbetrag einen Teil der Erträge von vornherein steuerfrei stellt. Mit Kirchensteuer erhöht sich die Gesamtbelastung entsprechend um weitere 8–9 % auf die Abgeltungssteuer.
Rückwärtsrechnung: Vom Netto- zum Brutto-Betrag
Wissen Sie bereits, welchen Nettogewinn Sie nach Steuern erzielen möchten, können Sie den Rechner auch umgekehrt nutzen. Wählen Sie dazu „Kapitaleinkünfte nach Steuern“. Der Rechner ermittelt dann, welcher Brutto-Gewinn dafür nötig ist.
Günstigerprüfung
Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %, können Sie über die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen, dass Ihre Kapitalerträge stattdessen mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das lohnt sich in der Regel bei einem zu versteuernden Einkommen von unter etwa 62.000 € (Alleinstehende). Die Beantragung erfolgt über die Anlage KAP in der Steuererklärung.
Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden:
Ausländische Quellensteuer
Bei ausländischen Dividenden wird häufig bereits im Ausland Quellensteuer einbehalten:
Bis zu 15 % ausländischer Quellensteuer wird in der Regel auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet.
Im Kapitalertragsteuer Rechner können Sie die im Ausland einbehaltene Steuer direkt als anrechenbaren Betrag eingeben, der Rechner zieht sie automatisch von Ihrer deutschen Abgeltungssteuer ab.
Fazit – Kapitalertragsteuer Rechner
Die Kapitalertragsteuer auf Aktien, ETFs und Zinsen folgt klaren Regeln: 25 % Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, abzüglich Sparerpauschbetrag und Teilfreistellung. Trotz der klaren gesetzlichen Grundlage ist die praktische Berechnung durch mehrere ineinandergreifende Freibeträge und Zuschläge schnell unübersichtlich.
Der Kapitalertragsteuer Rechner übernimmt diese Berechnung für Sie, inklusive Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung, Kirchensteuer und Verlustverrechnung – und zeigt transparent, wie viel Netto Gewinn Ihnen tatsächlich bleibt.
