Steuerrechner

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt, inklusive Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und allen Sozialabgaben.

Einkommen

Persönliche Angaben

Mit unserem Steuerrechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, wie viel von Ihrem Bruttogehalt netto übrig bleibt, inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und aller Sozialabgaben. Weitere hilfreiche Finanzrechner finden Sie auf Pro Finanzrechner.

Ob angestellt, verheiratet oder alleinstehend: Die Höhe der Abzüge vom Bruttogehalt hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträgen und den individuellen Sozialversicherungsbeiträgen. Unser Steuerrechner berücksichtigt all diese Faktoren und liefert eine realistische Schätzung Ihres monatlichen und jährlichen Nettogehalts, aufgeschlüsselt nach jedem einzelnen Abzugsposten.

Was zieht der Arbeitgeber vom Bruttogehalt ab?

Jeden Monat behält Ihr Arbeitgeber mehrere Posten direkt vom Bruttogehalt ein und führt sie an Finanzamt und Sozialversicherungsträger ab, bevor der Restbetrag auf Ihr Konto überwiesen wird. Zu diesen Abzügen zählen:

  • Lohnsteuer, berechnet nach dem gesetzlichen Einkommensteuertarif
  • Solidaritätszuschlag, sofern die jährliche Steuerschuld die Freigrenze übersteigt
  • Kirchensteuer, sofern Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
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Genau diese Berechnung übernimmt unser Steuerrechner automatisch für Sie. Statt sich selbst durch Tabellen und Prozentsätze zu arbeiten, geben Sie einfach Ihr Gehalt und Ihre persönlichen Angaben ein und erhalten sofort eine vollständige Aufschlüsselung.

Warum unterscheidet sich der Nettobetrag von Person zu Person?

Zwei Angestellte mit identischem Bruttogehalt können am Ende deutlich unterschiedliche Nettobeträge erhalten. Der Grund liegt in den persönlichen Merkmalen, die in die Berechnung einfließen: Steuerklasse, Familienstand, Kirchenzugehörigkeit, Anzahl der Kinder und sogar das Bundesland, in dem gearbeitet wird, da sich der Kirchensteuersatz je nach Region unterscheidet. Ein lediger Angestellter in Steuerklasse I zahlt in der Regel spürbar mehr Lohnsteuer als eine verheiratete Person in Steuerklasse III bei gleichem Gehalt.

Die Sozialabgaben im Überblick

Neben der Lohnsteuer machen die Sozialabgaben einen erheblichen Teil der monatlichen Abzüge aus. Sie finanzieren die gesetzliche Rente, die Arbeitslosenunterstützung, die Krankenversorgung und die Pflege im Alter.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung beträgt insgesamt 18,6 Prozent des Bruttogehalts und wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das einen Abzug von 9,3 Prozent. Die Beiträge sichern später Ihren Anspruch auf die gesetzliche Altersrente sowie auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,6 Prozent, ebenfalls hälftig geteilt. Ihr Arbeitnehmeranteil beträgt somit 1,3 Prozent des Bruttogehalts. Sie sichert im Fall der Arbeitslosigkeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent, hinzu kommt ein individueller Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt und der derzeit im Durchschnitt bei rund 2,9 Prozent liegt. Beide Anteile werden hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent des Bruttogehalts, aufgeteilt in je 1,8 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wer kinderlos und älter als 23 Jahre ist, zahlt zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, ausschließlich als Arbeitnehmeranteil.

Deutsche Steuerklassen und ihre Rolle

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt einbehalten wird. Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Verheiratete. Steuerklasse II: Alleinerziehende, mit Entlastungsbetrag. Steuerklasse III: Verheiratete, deren Partner in Klasse V ist. Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Steuerklasse V: Partner der Klasse III. Steuerklasse VI: Zweit- oder Nebenjob, ohne Grundfreibetrag und Pauschbeträge.

Der Rechner berücksichtigt jede dieser sechs Klassen einzeln bei der Berechnung.

Steuerrechner mit Übersicht der deutschen Steuerklassen und Steuerklassenkombinationen für Ehepaare

Welche Steuerklassenkombination lohnt sich für Ehepaare?

Bei ungefähr gleichem Einkommen beider Partner ist IV/IV meist die einfachste Wahl. Verdient ein Partner deutlich mehr, kann III/V für den Besserverdienenden monatlich mehr Netto bedeuten. Wichtig: Die Steuerklassenwahl verändert nicht die Gesamtsteuerlast über das Jahr, sondern nur die monatliche Verteilung — final entschieden wird erst mit der gemeinsamen Steuererklärung.

Kirchensteuer und Kinderfreibetrag

Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Kinderfreibeträge wirken sich in der monatlichen Lohnabrechnung vor allem auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus. Für 2026 liegt der Kinderfreibetrag bei 6.828 Euro pro Kind für beide Elternteile zusammen. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung.

Ein Beispiel: Brutto zu Netto

Ein lediger Angestellter in Steuerklasse I mit 3.500 Euro brutto monatlich, ohne Kirchensteuer, zahlt schätzungsweise rund 700 Euro Lohnsteuer sowie zusammen etwa 750 Euro Sozialabgaben. Netto bleiben knapp über 2.000 Euro monatlich übrig. Die genaue Aufschlüsselung zeigt Ihnen unser Steuerrechner direkt für Ihr eigenes Gehalt.

So nutzen Sie den Steuerrechner

Wählen Sie zunächst, ob Sie Ihr Gehalt monatlich oder jährlich eingeben möchten. Tragen Sie Bruttogehalt, Steuerklasse und Bundesland ein. Ergänzen Sie bei Bedarf Kinderfreibeträge und den Kirchensteuer-Haken. Der Steuerrechner zeigt Ihnen danach Nettogehalt, alle Abzüge einzeln sowie die Jahressumme auf einen Blick.

Zu viel Lohnsteuer gezahlt? Die Steuererklärung

Der monatliche Lohnsteuerabzug basiert auf einer Hochrechnung Ihres Monatsgehalts aufs Jahr. Hatten Sie im Jahresverlauf Lücken, mehrere Arbeitgeber oder absetzbare Ausgaben wie Werbungskosten oder Fahrtkosten, haben Sie häufig Anspruch auf eine Rückerstattung über die freiwillige Steuererklärung, rückwirkend bis zu vier Jahren. Die Frist für die reguläre Abgabe endet am 31. Juli des Folgejahres, die Bearbeitung dauert in der Regel 6 bis 12 Wochen.

Weitere Steuerrechner für Ihre Situation

Für die jährliche Einkommensteuer nutzen Sie unseren Einkommensteuer Rechner, für Rentnerinnen und Rentner den Steuerrechner für Rentner. Beide ergänzen diesen allgemeinen Rechner um spezifischere Berechnungen.

Fazit – Steuerrechner

Egal ob Sie Ihr Nettogehalt planen, ein neues Jobangebot vergleichen oder wissen möchten, wie viel vom Brutto übrig bleibt: Unser Steuerrechner liefert Ihnen in Sekunden eine verlässliche und vollständig aufgeschlüsselte Berechnung.

Häufig gestellte Fragen zum Steuerrechner

Er nutzt den gesetzlichen Einkommensteuertarif und aktuelle Sozialversicherungssätze. Für Steuerklasse V und VI wird eine vereinfachte Näherung verwendet, da die exakte amtliche Berechnung das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners einbezieht.

Die Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträgen und Bruttogehalt ab. Der Rechner bildet all diese Faktoren ab.

Für Steuerklasse I oder IV meist freiwillig, verpflichtend unter anderem für Selbstständige oder die Kombination III/V.

Ja, wählen Sie die jährliche Eingabe statt der monatlichen.

Brutto ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor Abzügen, Netto der tatsächlich ausgezahlte Betrag danach.

Sie werden zunächst automatisch IV/IV eingestuft; ein Wechsel zu III/V ist danach beim Finanzamt möglich.